Was ist der Unterschied zwischen Privatrezept und Kassenrezept?
Für die Bestellung ist es nicht wichtig, ob Sie ein Privat- oder Kassenrezept einreichen. Unterschiede gibt es in der Gültigkeitsdauer und in der Berechnung der Zuzahlung. Wir benötigen Ihre Rezepte mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Original, um Ihre Bestellung zu bearbeiten.
Senden Sie die Rezepte an:
Pharmeo
Plauener Str. 163-165
13053 Berlin
Zum Einsenden Ihres Rezepts verwenden Sie bitte unsere Freiumschläge.
Privatrezept
Sie bezahlen den Verkaufspreis des Medikaments und reichen die Quittung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Je nach Medikament und Krankenkasse erhalten Sie den Betrag anteilig oder vollständig von Ihrer Krankenversicherung erstattet.
Privatrezepte sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig.
Nach Bearbeitung Ihrer Bestellung erhalten Sie Ihre Privatrezepte quittiert mit einer Kopie per Brief von uns zurück.
Kassenrezept
Sie zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil (Zuzahlung) und eventuell anfallende Mehrkosten, wenn für das Arzneimittel ein Festbetrag besteht. Den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse.
Einige Krankenkassen übernehmen für bestimmte Medikamente alle Kosten, so dass keine Zuzahlung für Sie entsteht.
Kassenrezepte sind ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Sie erkennen ein Kassenrezept an der rosa Farbe.
Hinweis: Da bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gilt, sind der Verkaufspreis und die Zuzahlung gesetzlich vorgeschrieben. Der Grundgedanke dabei ist, dass Patienten ein bestimmtes Arzneimittel in jeder Apotheke zu den gleichen Bedingungen erhalten sollen. Ein Rabatt kann hier nicht gewährt werden.
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