Ich habe eine Zuzahlungsbefreiung.
Damit wir Ihnen die gesetzliche Zuzahlung nicht in Rechnung stellen, benötigen wir eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Fügen Sie eine Kopie Ihres Befreiungsbescheides Ihrer schriftlichen Bestellung bei, faxen Sie diese an unsere kostenlose Fax-Hotline 030 622 00 212 oder senden Sie uns diese per E-Mail an beratung@pharmeo.de
Überschreitet der Apothekenabgabepreis (wird vom Hersteller festgelegt) den geltenden Festbetrag (wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt) für ein Arzneimittel, ergibt sich eine Differenz: Die sogenannten Mehrkosten. Diese sind vom Versicherten zu tragen und müssen zusätzlich zu der gesetzlichen Zuzahlung bezahlt werden. Mehrkosten fallen auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren an, sowie bei Versicherten, die generell von der Zuzahlung befreit sind. Eine Befreiung von den Mehrkosten ist nicht möglich, die nachträgliche Erstattung durch die Krankenkasse auch nicht.
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